Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ...

Unter das Verkehrsstrafrecht fallen alle Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Neben den „klassischen“ Verkehrsdelikten wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherung etc. können auch Delikte wie fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr begangen werden.

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Oftmals führt ein „alltäglicher“ Verkehrsunfall dazu, dass man sich mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sieht. Bei Verkehrsdelikten gilt es in besonderem Maße mögliche Nebenfolgen zu berücksichtigen (Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis), die sich im Einzelfall existenzbedrohend auswirken können. Hier gilt es frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.

Dasselbe gilt auch bei Vorwürfen aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, umfasst alle Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden können. In der Regel geht es um, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen sowie Rotlichtverstöße.

Mit dem Erlass eines Bußgeldbescheids geht oftmals die Eintragung von Punkten ins Fahreignungsregister oder die Verhängung eines Fahrverbots einher.

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Auch im Rahmen von Bußgeldverfahren gibt es eine Reihe von Möglichkeiten gestaltend auf das Verfahren einzuwirken und die Verhängung einer Sanktion zu vermeiden oder zumindest abzumildern.
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Selbst in den Fällen, in welchen der Vorwurf nicht erfolgreich entkräftet werden kann, bietet sich die Möglichkeit durch prozessuale Gestaltung des Verfahrens die drohende Sanktion aufzuschieben.
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