Zeugenbeistand ...
Als Zeuge im Strafprozess haben Sie die Möglichkeit sich eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen.
Davon sollte besonders dann Gebrauch gemacht werden, wenn Sie ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht haben, da Sie im Falle einer Aussage entweder riskieren sich selbst zu belasten oder sich das Strafverfahren gegen einen Angehörigen richtet.
Häufig haben die Vernehmungspersonen aufseiten des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und Polizei allein die vermeintliche Aufklärung im Fokus ohne die Rechte des Zeugen im Blick zu haben. Daher sollte auch, wenn man „nur“ Zeuge ist, ein anwaltlicher Beistand aufgesucht werden.