Pflichtverteidigung ...

Ein weit verbreiteter Irrtum im Zusammenhang mit dem sog. Pflichtverteidiger ist, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestimmt wird, ohne dass man als Beschuldigter auf die Auswahl einen Einfluss hat.

Sie müssen nicht abwarten, bis das Gericht Ihnen einen Verteidiger bestellt, sondern können selbst vorab sich den Verteidiger Ihres Vertrauens auswählen.

Für die Frage, ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommt, ist entscheidend, ob ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung vorliegt.

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