Allgemeines Strafrecht ...

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Der Begriff „allgemeines Strafrecht“ ist nicht gesetzlich definiert. Darunter werden in jedem Fall alle Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt sind, wie z. B. Diebstahlsdelikte, Raubdelikte, Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Sexualdelikte etc. erfasst.

Insbesondere sämtliche Regelungen zu Fragen der Verjährung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Notwehr, Schuld, Mittäterschaft oder Beihilfe sind im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches geregelt.

Besonders wichtig sind auch die Regelungen, die die Rechtsfolgen einer Straftat betreffen – beispielsweise Freiheits- oder Geldstrafe.

Rechtsanwalt Knezović berät und verteidigt in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.

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